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Wappen der Ortsgemeide Hergenroth

Wappen

Heraldische Beschreibung:

In Rot eine grün gefüllte silberne Wellengabel, oben goldene Eichenblätter und silberne Eicheln dreipassweis gestellt, vorn gekreuzte goldene Hammer und Schlegel, von vier silbernen Fünfecken bewinkelt, hinten eine fünfblättrige goldene Rose mit silbernem Butzen und silbernen Kelchblättern.
 
Heraldische Begründung:

Die Ortsgemeinde Hergenroth wurde erstmals im Jahre 879 in der Stiftungsurkunde des St. Severusstifts zu Gemünden erwähnt und gehörte zu dessen Gründungsgut.  Der Ortsname „Hergen – roth“ wurde mit einem Personennamen gebildet und ist als „Rodung“ des „Herico“ zu deuten. Er hat sich über Hergenrad, Hirgenrode, Hergenrode und Hergenrod zum heutigen Ortsnamen entwickelt und lässt auf eine frühe Dorfgründung um 800 schließen, der Rodungsepoche der Karolinger.  Für die Rodung des Waldes in der Gemarkung Hergenroth und somit für den Ortsnamen stehen im Ortswappen symbolisch die goldenen Eichenblätter im grünen Feld.  Der Ort selbst ist um die Mündung des Schafbaches und Seebaches angesiedelt, die aus nordwestlicher bzw. nordöstlicher Richtung kommend sich hier vereinigen und als Schafbach in südlicher Richtung nach Westerburg weiterfließen. So wie die Bäche die Gemarkung Hergenroth teilen, so teilt die silberne Wellengabel, als Symbol für Bäche und Mündung, das Ortswappen. Die Grund- und Gerichtsherren waren hier seit alters her die Herren von Westerburg, die den Ort Hergenroth mit seinen Nachbarorten Halbs und Stahlhofen schon früh an ihr Stadtgericht zogen. An die Zugehörigkeit zur ehemaligen Herrschaft Westerburg erinnern im Ortswappen deren ursprüngliche Wappenfarben Rot und Gold.  In der Gemarkung Hergenroth, besonders im Mündungsbereich, gab es mehrere Höfe und Wüstungen, die teilweise im Besitz niederadliger Geschlechter waren. So war auch „Heinrich von Hergenroth“, genannt „vom Stein“, hier begütert. Es handelt sich um die „Stein mit den drei Rosen“, dessen Sohn bei der Westerburger Teilung von 1270 an Siegfried von Runkel kam. An die Höfe aus dieser Zeit erinnern noch heute die alten Flurnamen wie „Reichenscheid“, „Auf der alten Mauer“, besonders aber die Lagebezeichnungen „In den Höfen“ und „Hofwiese“ südlich der Ortslage. Für die Höfe, Siedlungen und stellvertretend für alle Besitzer ist das Wappen der „vom Stein“ als goldene Rose mit silbernem Butzen und Kelchblättern im hinteren roten Feld aufgenommen. Bei der Landesteilung vom 10.03.1703 kam das „Obergebiet“ mit den drei Orten Hergenroth, Halbs und Stahlhofen an das neu eingerichtete Untergericht Westerburg. Der „Eigenwald“ in der Gemarkung Hergenroth mit seiner besonderen Eigentumsform ist von Westerburg aus vererbter Besitz, dessen Anteile noch heute Familien aus den drei Orten des „Obergebietes“ gehören. So stehen im Ortswappen die dreipassweis gestellten goldenen Eichenblätter mit den drei silbernen Eicheln in Grün auch gleichzeitig für den Eigenwald und bezeugen so die enge Verbindung der drei Orte des Obergebietes, das heute noch „Oberkirchspiel“ genannt wird. Halbs und Stahlhofen führen aus diesem Grunde ebenfalls bewusst jeweils drei Eichenblätter in ihrem Ortswappen. Die Gemarkung Hergenroth ist durch die Land- und Forstwirtschaft geprägt, was auch durch die grün gefüllte Wellengabel dokumentiert wird. Die Landwirtschaft war lange Zeit Broterwerb für die Hergenrother Einwohner, bis im 19. Jahrhundert der Abbau der heimischen Bodenschätze, nämlich Basalt und Braunkohle hinzukam. Der Basaltabbau fand in den großen Steinbrüchen „Löh“ und „Adrian“ statt und wurde erst Mitte des 20. Jahrhunderts aufgegeben. Die Braunkohle wurde in der schon weit früher stillgelegten Grube „Gnade Gottes“, früher „Wilhelmsfund“, unter Tage gefördert. Die Bodenschätze und deren Abbau sind im Ortswappen durch die charakteristischen Werkzeuge als gekreuzte goldene Hammer und Schlegel und die vier silbernen Fünfecke, als typische Kopffläche von Basaltsäulen dargestellt.  Hergenroth gehörte ab 1806/15 zum neugebildeten Herzogtum Nassau und seit 1866 in Preußen zur Provinz Hessen-Nassau. Heute ist die Ortsgemeinde Hergenroth eine ländliche Wohngemeinde in Naherholungsbereich „Westerburger Land“ und gehört zur Verbandsgemeinde Westerburg im Westerwaldkreis.
 
Das Wappen der Ortsgemeinde Hergenroth ist somit historisch, handwerklich und landschaftlich begründet.

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