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Schule/Anleinpflicht/Grünabfall

18.​08.​2020

Die Schule ist wieder gestartet
Die Sommerferien, mit überwiegend 6 Wochen gutem Wetter, sind leider vorbei. Der Alltag hat uns bzw. euch wieder! Ich wünsche allen Schülerinnen und Schüler einen guten Start in dieses neue Schuljahr, in dem es auch weiterhin noch Einschränkungen und Regeln wegen der Corona-Pandemie gibt.

Besonders natürlich den Schulanfängerinnen und Schulanfängern viel Freude dabei, "Neues" zu erlernen. Denen, die jetzt ins Berufsleben oder mit dem Studium starten, wünsche ich für die Zukunft viel Glück und viel Erfolg. Passt, in diesen besonderen Zeiten, alle auf euch auf und bleibt gesund! Diesbezüglich möchte ich noch alle Autofahrer bitten, im Bereich der Bushaltestellen vorsichtig und langsam zu fahren, damit unseren Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg nichts passiert. Danke dafür!

 

Anleinpflicht für Hunde
Obwohl die Reglungen zur Anleinpflicht von Hunden mittlerweile allgemein bekannt sein müssten, kommt es immer wieder zu Beschwerden über nicht angeleinte bzw. freilaufende Hunde. In der letzten Zeit sogar zu einigen unschönen „Zwischenfällen“ mit nicht angeleinten Hunden.
Ich möchte hiermit daher nochmals auf die einschlägigen Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Westerburg vom 12.04.2006 hinweisen. Nach § 2 dieser Verordnung gilt:

1. Innerhalb bebauter Ortslage dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ausschließlich angeleint ausgeführt werden.

2. Außerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde auch unangeleint ausgeführt werden. Sie sind allerdings immer anzuleinen, wenn

       a) Hunde nicht zuverlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hören,

       b) sich Personen in einem Abstand von weniger als 100 m

        nähern oder entfernen oder
       c) die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist (unter 100 m).

3. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (Park, Kinderspielplatz o.ä.) ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder die Hunde frei umherlaufen zu lassen.Wird die Anlein- bzw. Aufsichtspflicht nicht beachtet, droht dem Hundeführer/Hundehalter ein Bußgeld bis zu 5.000,- EUR.

 

Grünabfallplatz geschlossen
Leider müssen wir unseren Grünabfallplatz, mit sofortiger Wirkung, schließen. Da von der Kreisverwaltung nicht mehr gestattet ist, die Grünabfälle zu verbrennen, sehen wir uns (für´s erste) gezwungen, den Grünabfallplatz zu schließen! Ob wir in Zukunft bzw. im nächsten Jahr diesen wieder mit einem neuen Konzept öffnen können, werden wir zum gegeben Zeitpunkt veröffentlichen!

 

18.08.2020 Nina Podelski-Otte (Ortsbürgermeisterin)

 

 

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